Leichtmatrose
1/5
Offenbrief
Sehr geehrter Herr de Klark,
vielen Dank für ihr ausführliches Schreiben. Nach dem Telefonat mit ihrer Mitarbeiterin am 26.08.19, war bedauerlicher Weise absehbar, welche Tonart uns von Ihnen mit ihrem Schreiben erwartet.
Entsprechend konnten wir eine rechtliche Beratung und auch eine Information beim Gewerbeaufsichtsamt einholen – an der Stelle, vielen Dank für den unfreiwilligen Vorlauf.
Rein informativ für Sie lt. Rechtsanwalt und auch dem Gewerbeaufsichtsamt beginnt eine neue Verjährungsfrist von 2 Jahren bei schriftlichem Mängelbeseitigungsverlangen.
Wir haben Sie telefonisch kontaktiert, es ging uns zu keiner Zeit um Organisationsverschulden, oder Verjährungsfristen, sondern ausdrücklich um eine Lösung des Problems, die Sie und ihr Team bitte für uns ausarbeiten möchten.
Ihr Schreiben macht eindeutig der Kunde ist nur solange im Mittelpunkt ihrer Firma, solange die gesetzlichen Gewährleistungsfristen es regeln.
Lt. Ihrem Schreiben sind die Arbeiten seinerzeit nicht fehlerhaft, aber anders als angeboten und abgerechnet ausgeführt worden. Das ist interessant! Was wurde noch alles abgerechnet, aber nicht geleistet, was für uns als Laie nicht überprüfbar ist? Aber da die Angelegenheit von Ihnen als abgeschlossen betrachtet wird, werden wir darauf ohnehin keine Antwort erhalten.
Sie verweisen in ihrem Schreiben auf einen anderen Elektrofachbetrieb um eine entsprechende Empfehlung zu erhalten, werden wir genauso verfahren. Sie können es nicht leisten, aber wir benötigen keine tote Leitung!
Wir verzichten bewusst auf das Briefgeheimnis mit diesem Offenbrief, um Sie und ihr Team zum Nachdenken anzuregen. Ihr Leistungsversprechen: „kompetent mit netten Menschen, individuell und zuverlässig geplante Arbeiten umsetzen zu fairen Preis-Leistungen“ liest sich gut, aber mehr eben auch nicht!